An diesem Wissenschaftlichen Abend (WA) wird uns die Referentin Susanne Zintl (Ass. jur.) - Doktorandin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an der FAU - einen Überblick über die Historie des § 1300 BGB geben.
Das sog. Kranzgeld wurde nach 98 Jahren endgültig aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen. Zuvor war es als Schadensersatz zugunsten der "unbescholtenen" Verlobten vorgesehen, wenn sich der Verlobte grundlos von ihr trennte. Der Vortrag wird den verzerrten Blick auf die gesellschaftlich zugewiesene Rolle der Frau skizzieren und die Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatzes - sowohl in der BRD als auch in der DDR - untersuchen.